"Das Programm beinhaltet die Förderung von Vorhaben zur
lnnenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des
Freistaates Sachsen.
Das Programm flankiert damit die Umsetzung der
regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen
lnnenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.
Durch strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum besteht für
Gemeinden verstärkt Bedarf zur Zentrumsentwicklung. Die
Attraktivität der Dorfkerne und Ortszentren kann durch die
Revitalisierung von Gebäuden, Gemeinschafts- und
Bildungseinrichtungen sowie ein generationengerechtes und
banierefreies Angebot an öffentlichen Freiräumen gesteigert
werden. Das Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im
ländlichen Raum" hat zum Ziel, durch die Förderung von
kommunalen Vorhaben lmpulse für die Innenentwicklung im
ländlichen Raum zu setzen. Damit werden insbesondere
öffentliche Einrichtungen, Angebote der Bildung und Betreuung,
Freizeitangebote sowie die medizinische Grundversorgung
unterstützt. Die Gestaltung von dörflichen Plätzen und
Freiflächen trägt zu einem attraktiven Ortsbild bei."
(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/download/Berkanntmachung_10_Aufruf_VDK.pdf; Dowlnoad: 07.05.2025)
Aktuelle Informationen sowie Bekanntmachungen von Aufrufen finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung unter https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/vitale-dorfkerne-und-ortszentren-im-laendlichen-raum-19415.html.
Haben Sie eine tolle Projektidee? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Vorhabensbeschreibungen, die ihre Wirksamkeit überwiegend in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge entfalten, können fristgerecht innerhalb eines gültigen Aufrufs beim Regionalmanagement Naturpark Zittauer Gebirge eingereicht werden. Zunächst werden die Angaben zu Ihrem Vorhaben im Rahmen eines Auswahlverfahrens bewertet. Die Auswahl der Vorhaben, für die später ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde Görlitz gestellt werden kann, erfolgt durch eine LAG-Gruppierung aus Vertretern der LEADER-Regionen Kottmar, Naturpark Zittauer Gebirge, Zentrale Oberlausitz und Östliche Oberlausitz. Die LAG-Gruppierung bewertet alle Vorhaben nach den im Aufruf bekannt gegebenen Kriterien und wählt die Vorhaben bis zur angegeben Frist aus. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden die Gemeinden durch die LAG-Gruppierung zeitnah informiert. Bei der Auswahlentscheidung der LAG-Gruppierung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, d.h. ein positives Votum bedeutet noch keine Fördermittelzusage.
Diese erhalten Sie erst durch die Beantragung Ihres Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde im Landratsamt Görlitz im zweiten Schritt, d.h. für ausgewählte Vorhaben können Sie Ihren Förderantrag nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch die LAG-Gruppierung in der Bewilligungsbehörde fristgerecht stellen.
Erst nach der Beantragung des Projektes und mit der Anzeige des Maßnahmebeginns (per Formular) kann mit seiner Umsetzung begonnen werden. Die vollständige Auszahlung der Zuwendung kann mit Abschluss des Projektes beantragt werden.
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung startet in der Regel einen Förderaufruf pro Jahr zur Einreichung von Projekten. Der Aufruf mit Antragsfristen, Budgethöhe, Fördervoraussetzungen, Formularen, usw. erfolgt in der Regel im Frühjahr und wird offiziell bekannt gegeben unter: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/vitale-dorfkerne-und-ortszentren-im-laendlichen-raum-19415.html.
Häufig beträgt die Zeitspanne vom Aufruf bis zur Antragsfrist in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge nur wenige Wochen. Ebenso straff ist der Zeitrahmen zwischen dem positiven Votum der LAG-Gruppierung und der Antragseinreichung des Vorhabenträgers in der Bewilligungsbehörde Görlitz, die in der Regel im Sommer bzw. bis Anfang Herbst zu leisten ist.
Unabhängig von einem Förderaufruf können Sie sich mit Ihrer Projektidee jederzeit an das LEADER-Regionalmanagement wenden und Vorbereitungen für die Antragsstellung treffen.
Kommunen können sich mit Projektideen um eine Förderung über das Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" bewerben.
Die Zuschussobergrenzen und Fördersätze richten sich stets und ausschließlich nach dem aktuellen Aufruf.
In der Vergangenheit betrug die Zuwendung für ein Vorhaben in der Regel mindestens 20.000 Euro und maximal 500.000 Euro, wobei eine Reduzierung der maximalen Zuwendung im Ermessen der LAG-Gruppierung lag. Der Fördersatz betrug unter Beachtung der Beihilfevorschriften in der Regel 70 Prozent (bzw. mindestens 50 Prozent und maximal 75 Prozent - je nach Ermessen der LAG-Gruppierung.)
Mit dieser Aufzählung wird noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aufrufen.
Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten ausgezahlt (Erstattungsprinzip), wobei seit 2023 eine Teilauszahlung bereits im Zuge der Antragsstellung möglich ist. Die Zuschussobergrenze und der Fördersatz richten sich nach dem aktuellen Aufruf.
In der Vergangenheit waren einem Förderantrag neben den aktuellen Antragsformularen folgende Anlagen unbedingt beizulegen:
* nur erforderlich, wenn sachlich zutreffend