"Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden."
(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/regionalbudgets-im-laendlichen-raum-19417.html?_cp=%7B%7D,, Dowlnoad: 27.04.2024)
Ziel und Zweck unseres Vereins ist lt. Satzung, die Regionalentwicklung in der Gebietskulisse Naturpark Zittauer Gebirge und Umland zu gestalten und zu unterstützen.
Aktuelle Informationen sowie Bekanntmachungen von Aufrufen in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge finden Sie hier auf unserer Website. Über das Förderprogramm Regionalbuget allgemein informiert außerdem das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung bietet i.d.R. jährlich den 30 LEADER-Gebieten Sachsens mit den Regionalbudgets eine Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten. Die Höhe des verfügbaren Gesamtbudgets variiert von Jahr zu Jahr und verteilt sich auf die LEADER-Regionen nach einem entsprechenden Einwohnerschlüssel.
(Das Gesamtbudget für die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge betrug 2023: 150.000€; 2024: 110.000€.)
Die Zuschussobergrenze, die Bagatellgrenze sowie der geltende Fördersatz variieren und richten sich stets(!) nach dem aktuellen Aufruf.
(In den vergangenen Aufrufen galt: Kleinprojekte waren Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht überstiegen. Hierbei handelte es sich um Bruttoausgaben. Bei einem Fördersatz in Höhe von 80 Prozent betrug der maximale Zuschuss 16.000 Euro. Ein Mindestzuschuss pro Kleinprojekt von 2.000 Euro war einzuhalten.)
In der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge ist das Regionalbudget i.d.R. auf Kommunen und Vereine beschränkt, die sich mit innovativen Projektideen um eine Förderung bewerben können. Abweichungen hiervon und weitere Antragsberechtigte sind möglich, wenn sich dies aus dem jeweiligen Aufruf ergibt.
Haben Sie eine tolle Projektidee für ein Kleinprojekt? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.
Der Projektantrag muss fristgerecht innerhalb des gültigen Aufrufs beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Die Lokale Aktionsgruppe des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. entscheidet selbst darüber, welche Projekte sie als förderwürdig und -fähig hält. Die Entscheidung über die jeweiligen Vorhaben fällt das Entscheidungsgremium bzw. der Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe nach einem für alle Projekte einheitlichen Kriterienkatalog, der sich aus den Kohärenz-, Querschnitts- und Handlungsfeldbezogenen Kriterien des jeweiligen Aufrufs ergibt.
Über die Entscheidung des Koordinierungkreises zum jeweiligen Vorhaben erhalten die Antragssteller i.d.R. binnen 3 bis 6 Wochen die sog. "Rahmenvereinbarung" bzw. ein Schreiben über die Ablehnung ihres Vorhabens durch das Regionalmanagement. Erst nach der beidseitigen Unterzeichnung der "Rahmenvereinbarung" kann ohne Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Die vollständige Auszahlung der Zuwendung kann erst mit Abschluss des Projektes beim Regionalmanagement beantragt werden. (Informationen zu einem etwaigen förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten Sie im Aufruf.)
Bitte beachten Sie, dass sich aus den Aufrufen jeweils weitere Informationen und Vorgaben zum Auswahlverfahren ergeben können.
Grafik: Variation der Grafik
"So funktioniert der
Ablauf des LEADER-Förderverfahrens" der OHTL, 15.02.2024
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ruft in der Regel einmal pro Jahr sachsenweit zum Förderprogramm "Regionalbudget" auf unter https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/regionalbudgets-im-laendlichen-raum-19417.html. Der daraufhin im LEADER-Gebiet Naturpark Zittauer Gebirge folgende Aufruf mit Antragsfrist, Abrechnungszeitraum, Budgethöhe, Fördersatz, Zuschussobergrenze, Fördervoraussetzungen, Formularen, usw. erfolgt in der Regel im Frühjahr und wird offiziell auf unserer Website bekannt gegeben. Wenn Sie per Mail persönlich über neue Aufrufe informiert werden möchten, dann melden Sie sich bitte für unseren Newsletter an.
Häufig beträgt die Zeitspanne vom Aufruf bis zur Antragsfrist in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge nur wenige Wochen. Von der Antragsfrist über die Auswahlentscheidung des Koordinierungskreises bis zur beidseitigen Unterzeichnung der Rahmennutzungsvereinbarung vergehen i.d.R. 8 bis 12 Wochen.
Die Umsetzung des Vorhabens ist im Sommer und Herbst des jeweiligen Kalenderjahres durch den Projektträger zu leisten.
Die Abrechnung des Vorhabens ist i.d.R. im November des Kalenderjahres beim Regionalmanagement einzureichen.
Unabhängig von einem Förderaufruf können Sie sich mit Ihrer Kleinprojektidee jederzeit an das Regionalmanagement wenden und Vorbereitungen für die Antragsstellung treffen.
Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte stets den aktuellen Aufrufen.
Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten ausgezahlt (Erstattungsprinzip), wobei eine Auszahlung erst nach Projektabschluss im Zuge des Verwendungsnachweises möglich ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei stets nach dem geltenden Aufruf (in der Vergangenheit betrug der übliche Fördersatz 80 Prozent).
Ja. Die Vorhaben werden vollständig durch den Antragsteller vorfinanziert. Erst nach Projektabschluss und im Zuge der Prüfung des "Auszahlungsantrags mit Verwendungsnachweis" wird die Zuwendung durch das Regionalmanagement ausgezahlt. Eine Teil- oder Vorschussauszahlung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare für jeden Aufruf neu erstellt werden. Benutzen Sie keine Formulare früherer Aufrufe, da sich dies u.U. negativ auf die Bewertung Ihres Vorhabens auswirken kann.
Über die aktuell zu erbringenden Formulare, Anlagen und Nachweise entscheidet stets und ausschließlich der jeweilige Aufruf.
Es ist jedoch empfehlenswert folgende Unterlagen in Vorbereitung auf einen kommenden Aufruf vorzuhalten, da diese in der Vergangenheit i.d.R. einem Förderantrag beizufügen waren:
[* gilt nur für investive Maßnahmen; ** gilt nur für Vereine]