Wofür steht das Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum"?

"Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden."

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/regionalbudgets-im-laendlichen-raum-19417.html?_cp=%7B%7D,,  Dowlnoad: 27.04.2024)

Ziel und Zweck unseres Vereins ist lt. Satzung, die Regionalentwicklung in der Gebietskulisse Naturpark Zittauer Gebirge und Umland zu gestalten und zu unterstützen.


Wo finde ich aktuelle Informationen und Aufrufe?

Aktuelle Informationen sowie Bekanntmachungen von Aufrufen in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge finden Sie hier auf unserer Website. Über das Förderprogramm Regionalbuget allgemein informiert außerdem das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.


Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget insgesamt?

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung bietet i.d.R. jährlich den 30 LEADER-Gebieten Sachsens mit den Regionalbudgets eine Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten. Die Höhe des verfügbaren Gesamtbudgets variiert von Jahr zu Jahr und verteilt sich auf die LEADER-Regionen nach einem entsprechenden Einwohnerschlüssel.

(Das Gesamtbudget für die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge betrug 2023: 150.000€; 2024: 110.000€.)


Wo liegen die Zuschussobergrenze, der Fördersatz und die Bagatellgrenze?

Die Zuschussobergrenze, die Bagatellgrenze sowie der geltende Fördersatz variieren und richten sich stets(!) nach dem aktuellen Aufruf.

(In den vergangenen Aufrufen galt: Kleinprojekte waren Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht überstiegen. Hierbei handelte es sich um Bruttoausgaben. Bei einem Fördersatz in Höhe von 80 Prozent betrug der maximale Zuschuss 16.000 Euro. Ein Mindestzuschuss pro Kleinprojekt von 2.000 Euro war einzuhalten.)


Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?

In der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge ist das Regionalbudget i.d.R. auf Kommunen und Vereine beschränkt, die sich mit innovativen Projektideen um eine Förderung bewerben können. Abweichungen hiervon und weitere Antragsberechtigte sind möglich, wenn sich dies aus dem jeweiligen Aufruf ergibt.


Wie ist der grundsätzliche Ablauf des Antragsverfahrens?

Haben Sie eine tolle Projektidee für ein Kleinprojekt? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.

Der Projektantrag muss fristgerecht innerhalb des gültigen Aufrufs beim Regionalmanagement eingereicht werden.

Die Lokale Aktionsgruppe des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. entscheidet selbst darüber, welche Projekte sie als förderwürdig und -fähig hält. Die Entscheidung über die jeweiligen Vorhaben fällt das Entscheidungsgremium bzw. der Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe nach einem für alle Projekte einheitlichen Kriterienkatalog, der sich aus den Kohärenz-, Querschnitts- und Handlungsfeldbezogenen Kriterien des jeweiligen Aufrufs ergibt.

Über die Entscheidung des Koordinierungkreises zum jeweiligen Vorhaben erhalten die Antragssteller i.d.R. binnen 3 bis 6 Wochen die sog. "Rahmenvereinbarung" bzw. ein Schreiben über die Ablehnung ihres Vorhabens durch das Regionalmanagement. Erst nach der beidseitigen Unterzeichnung der "Rahmenvereinbarung" kann ohne Risiko mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Die vollständige Auszahlung der Zuwendung kann erst mit Abschluss des Projektes beim Regionalmanagement beantragt werden. (Informationen zu einem etwaigen förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten Sie im Aufruf.)

Bitte beachten Sie, dass sich aus den Aufrufen jeweils weitere Informationen und Vorgaben zum Auswahlverfahren ergeben können.

Grafik: Variation der Grafik "So funktioniert der Ablauf des LEADER-Förderverfahrens" der OHTL, 15.02.2024


Wann und wie oft wird das Programm aufgerufen?

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ruft in der Regel einmal pro Jahr sachsenweit zum Förderprogramm "Regionalbudget" auf unter https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/regionalbudgets-im-laendlichen-raum-19417.html. Der daraufhin im LEADER-Gebiet Naturpark Zittauer Gebirge folgende Aufruf mit Antragsfrist, Abrechnungszeitraum, Budgethöhe, Fördersatz, Zuschussobergrenze, Fördervoraussetzungen, Formularen, usw. erfolgt in der Regel im Frühjahr und wird offiziell auf unserer Website bekannt gegeben. Wenn Sie per Mail persönlich über neue Aufrufe informiert werden möchten, dann melden Sie sich bitte für unseren Newsletter an.

Häufig beträgt die Zeitspanne vom Aufruf bis zur Antragsfrist in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge nur wenige Wochen. Von der Antragsfrist über die Auswahlentscheidung des Koordinierungskreises bis zur beidseitigen Unterzeichnung der Rahmennutzungsvereinbarung vergehen i.d.R. 8 bis 12 Wochen.

Die Umsetzung des Vorhabens ist im Sommer und Herbst des jeweiligen Kalenderjahres durch den Projektträger zu leisten.

Die Abrechnung des Vorhabens ist i.d.R. bis Ende November des Kalenderjahres beim Regionalmanagement einzureichen.

Unabhängig von einem Förderaufruf können Sie sich mit Ihrer Kleinprojektidee jederzeit an das Regionalmanagement wenden und Vorbereitungen für die Antragsstellung treffen.


Welche grundsätzlichen Fördervoraussetzungen gelten für eine LEADER-Förderung?

  • Das Vorhaben erfüllt die Maßgaben des jeweiligen Aufrufs! (Dieser soll u.a. sicherstellen, dass das geplante Vorhaben mit der Förderrichtlinie RL LE/2014 des Freistaates Sachsen, dem GAK-Rahmenplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des Naturpark Zittauer Gebirge übereinstimmt.)
  • Das Kleinprojekt trägt dazu bei, die in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des Naturpark Zittauer Gebirge formulierten Ziele umzusetzen und ist einem ihrer Handlungsfelder (HF) zugeordnet.
  • Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge (überwiegend investive Vorhaben sind im Stadtgebiet Zittau und im Zittauer Stadtteil Pethau von einer Förderung ausgeschlossen, nicht-investive Vorhaben sind förderfähig).
  • Die Zuschussobergrenze und die Bagatellgrenze sowie der geltende Fördersatz sind entsprechend des jeweiligen Aufrufs eingehalten.
  • Die Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert. (Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert, ebenso wie die Vorfinanzierung des Vorhabens, vor dem Hintergrund, dass die Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip erfolgt).
  • Das Vorhaben schließt nicht-förderfähige Ausgaben entsprechend des geltenden Aufrufs bzw. der RL LE/2014 bzw. des GAK-Rahmenplans aus.
  • Falls Sie eine Finanzierung des Eigenanteils durch Mittel von Dritten anstreben, empfehlen wir Ihnen, vorab zu prüfen, ob diese Mittel mit einer Regionalbudget-Förderung kompatibel sind
  • Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
  • Es ist zu beachten, dass investive Maßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen, technische Ausstattung) eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren erfüllen müssen. Demzufolge sollen die Investitionen ausreichend gesichert sein.
  • Bauliche Vorhaben müssen anhand SächsBO §61 als verfahrensfrei erklärt werden.
  • Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
  • Die Durchführung des Vorhabens muss im vorgegebenen zeitlichen Rahmen des jeweiligen Aufrufs erfolgen.
  • Die Realisierbarkeit des Vorhabens erscheint gesichert.
  • Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
  • Der Antragsteller ist aufgrund der bestehenden Verträge für das Vorhaben selbst zuständig und es kommt zuallererst auch ihm zugute.
  • Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter Insolvenzbekanntmachungen (Detailsuche) eingibt.
  • Die Förderung darf nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (De-minimis-Regelung).

Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte stets den aktuellen Aufrufen.


In welcher Form und wie wird die Zuwendung vergeben?

Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten ausgezahlt (Erstattungsprinzip), wobei eine Auszahlung erst nach Projektabschluss im Zuge des Verwendungsnachweises möglich ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei stets nach dem geltenden Aufruf (in der Vergangenheit betrug der übliche Fördersatz 80 Prozent).


Aktuell läuft kein Aufruf?! Wie Sie sich auf einen zukünftigen Aufruf vorbereiten können...

Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare für jeden Aufruf neu erstellt werden. Benutzen Sie keine Formulare früherer Aufrufe, da sich dies u.U. negativ auf die Bewertung Ihres Vorhabens auswirken kann.

Über die aktuell zu erbringenden Formulare, Anlagen und Nachweise entscheidet stets und ausschließlich der jeweilige Aufruf.

Es ist jedoch empfehlenswert folgende Unterlagen in Vorbereitung auf einen kommenden Aufruf vorzuhalten, da diese in der Vergangenheit i.d.R. einem Förderantrag beizufügen waren:

  • kurze Projektdarstellung (max. eine A4-Seite), die in das aktuelle Antragsformular einzufügen ist.
  • formlose Anlage „Kostenberechnung“ mit Herleitung der Kosten (z. B. Kostenangebote oder Internetrecherche)
  • bei baulichen Maßnahmen: Eigentumsnachweis oder anderer Nachweis der Verfügungsberechtigung (z.B.: Grundbuchauszug; Erbbaupacht; Bei Miet- oder Pachtvertrag gilt, dass diese über den Zweckbindungszeitraum von 7 Jahren hinaus gelten – d.h. ein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb dessen ist ausgeschlossen - und es ist geregelt, dass der Antragssteller für investive Vorhaben die Verantwortung trägt.)
  • Bauzeichnung*/-skizze*
  • aussagekräftige Fotos vom Ist-Zustand
  • Lageplan (mit Markierung, wo das Vorhaben verortet sein soll)
  • bei öffentlichen Anlagen: Nachweis des Bedarfes (Stellungnahme der Kommune)
  • Nachweis des Zwecks** (z.B. Auszug aus Vereinssatzung)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung** (z.B. Vereinsregisterauszug)

[* gilt nur für investive Maßnahmen; ** gilt nur für Vereine]