Wie ist der grundsätzliche Ablauf des Antragsverfahrens?

Haben Sie eine tolle Projektidee? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.

Der Projektantrag muss fristgerecht innerhalb des gültigen Aufrufs beim Regionalmanagement eingereicht werden.

Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet selbst darüber, welche Projekte sie als förderwürdig hält. Die Entscheidung darüber fällt das Entscheidungsgremium bzw. der Koordinierungskreis der LEADER-Aktionsgruppe etwa zwei Mal jährlich nach einem für alle Projekte einheitlichen Kriterienkatalog, der sich aus den Kohärenz-, Querschnitts- und Handlungsfeldbezogenen Kriterien der LEADER-Entwicklungsstrategie ergibt.

Nach dem Beschluss zur Förderwürdigkeit eines Projektes kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde Landkreis Görlitz gestellt werden, die über die Förderfähigkeit entscheidet. Erst nach der Bewilligung des Projektes durch die Bewilligungsbehörde kann mit seiner Umsetzung begonnen werden. Die vollständige Auszahlung der Zuwendung kann mit Abschluss des Projektes bei der Bewilligungsbehörde beantragt werden.

Grafik: Variation der Grafik "So funktioniert der Ablauf des LEADER-Förderverfahrens" der OHTL, 15.02.2024


Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget insgesamt?

Um die Ziele von LEADER umzusetzen, fließen in jede LEADER-Region von 2023 bis 2027 Fördermittel der EU und der Länder. Damit sollen Projekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie beitragen. Bis 2027 stehen der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge zunächst insgesamt 5,56 Mio. € zur Verfügung.


Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?

Sowohl Kommunen als auch Privatpersonen, Unternehmen oder Nicht-gewerbliche Zusammenschlüße (z.B. Vereine, Kirche) können sich mit innovativen Projektideen um eine Förderung über das LEADER-Programm bewerben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Rechtsträger im Rahmen bestimmter Aufrufe von einer Förderung auszuschließen.


Welche grundsätzlichen Fördervoraussetzungen gelten für eine LEADER-Förderung?

  • Das Projekt trägt dazu bei, die in der LEADER-Entwicklungsstrategie formulierten Ziele umzusetzen.
  • Außerdem muss das geplante Vorhaben mit den Förderrichtlinien der EU und des Freistaates Sachsen übereinstimmen.
  • Das Projekt muss innerhalb der laufenden LEADER-Periode von 2023 bis 2027 gefördert, bewilligt und abgerechnet werden.
  • Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge (überwiegend investive Vorhaben sind im Stadtgebiet Zittau und im Zittauer Stadtteil Pethau von einer Förderung ausgeschlossen, nicht-investive Vorhaben sind förderfähig)
  • Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld bzw. einem Maßnahmenbereich der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden können.
  • Die Zuschussobergrenze und die Bagatellgrenze (mehr als 5.000€ Zuwendung) sowie der geltende Fördersatz sind eingehalten.
  • Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert.
  • Die Vorfinanzierung des Vorhabens ist gesichert (unter bestimmten Umständen können Vorschusszahlungen in Höhe von 50 Prozent der Zuwendung gewährt werden gemäß FRL LEADER/2023, Teil C, Ziffer V.)
  • Das Vorhaben schließt nicht-förderfähige Ausgaben aus (siehe FRL LEADER/2023 Anlage 3).
  • bei der Modernisierung beweglicher Gegenstände sind bloße Reparaturen, Instandhaltungen oder Aufbereitungen ohne Weiterentwicklung ausgeschlossen FRL LEADER/2023,B,II.,1.4,bb.
  • Fachförderung geht vor LEADER-Förderung! D.h. wenn das Vorhaben durch ein anderes Fachförderungsprogramm gefördert werden kann, fällt die LEADER-Förderung weg (Dies betrifft insbesondere ELER-Förderungen, wie Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023), Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023), Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition und Existenzgründung (FRL LIE/2023), Förderrichtlinie Wissenstransfer, Innovationen und Netzwerke (FRL WIN/2023), Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – FRL AUK/2023)
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Falls Sie eine Finanzierung des Eigenanteils durch Mittel von Dritten anstreben, empfehlen wir Ihnen, vorab zu prüfen, ob diese Mittel mit einer LEADER-Förderung kompatibel sind (Vgl. hierzu FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer I, Nr. 8.).
  • Die Förderung darf nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (De-minimis-Regelung).
  • Mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme wurde noch nicht begonnen (nach der Förderrichtlinie LEADER/2023 Teil B, Ziffer I, Nr. 2).
  • Der Antragsteller ist aufgrund der bestehenden Verträge für das Vorhaben selbst zuständig und es kommt zuallererst auch ihm zugute.
  • Das Vorhaben weist einen Mehrwert auf (Überschreitung der Mindestschwelle von mind. 33% der zu erreichenden Punktzahl ohne Bonuspunkte).
  • Bei Baumaßnahmen: Der Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter oder Mieter/Pächter (gemäß FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer II, Nr. 1.5 b) oder, falls Grunderwerbskosten Teil des Vorhabens sind, ist es sichergestellt, dass der Eigentumsnachweis mit dem ersten Auszahlungsantrag vorliegen wird.
  • Es ist sichergestellt, dass notwendige behördliche Genehmigungen und ggf. bereits bestehende Auflagen (z.B. Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (gilt auch bei archäologischen Relevanzgebieten), Wasserrechtliche Genehmigung, Denkmal- und Brandschutzauflagen, wie Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten) spätestens zu Beginn der zweiten Stufe des Antragsverfahrens eingereicht werden können.
  • Es ist sichergestellt, dass bei baulichen Vorhaben ohne Anwednung von Einheitskosten Gebäude spätestens zu Beginn der zweiten Stufe des Antragsverfahrens eine Baukostengliederung nach DIN 276* (Planungsstufe 3 „Kostenberechnung“) eingereicht werden kann
  • Das Projekt erhält einen positiven Beschluss des Koordinierungskreis des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. (über abweichende Regelungen informiert die Bewilligungsbehörde Landkreis Görlitz).

Weitere Fördervoraussetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit den jeweiligen Handlungsfeldern, entnehmen Sie bitte den aktuellen Aufrufen.


In welcher Form und wie wird die Zuwendung vergeben?

Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten ausgezahlt (Erstattungsprinzip), wobei seit 2023 eine Teilauszahlung bereits im Zuge der Antragsstellung möglich ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Handlungsfeld, der Maßnahme sowie dem Ausgabentyp des Projektes (investiv vs. nicht-investiv) und wird durch den Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie bestimmt.


Aktuell läuft kein Aufruf?! Wie Sie sich auf einen zukünftigen Aufruf vorbereiten können...

Über die aktuell zu erbringenden Formulare, Anlagen und Nachweise entscheidet stets und ausschließlich der jeweilige Aufruf.

Es ist jedoch empfehlenswert folgende Unterlagen in Vorbereitung auf einen kommenden Aufruf vorzuhalten, da diese in der Vergangenheit i.d.R. einem Förderantrag beizufügen waren. 

WICHTIG: Die Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr in Bezug auf Anforderungen zukünftiger Aufrufe.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Antragsformulare für jeden Aufruf neu erstellt werden. Benutzen Sie daher keine Formulare früherer Aufrufe, da sich dies u.U. negativ auf die Bewertung Ihres Vorhabens auswirken kann.