Was ist eigentlich LEADER?

LEADER steht für: Liaison Entre Actions de Développement de l' Economie Rurale. Das bedeutet so viel wie "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Ländlichen Wirtschaft".

Die Grundidee von LEADER ist der sogenannte „Bottom-Up-Ansatz“: Die Menschen vor Ort sollen die Region, in der sie leben, selbst mitgestalten und den regionalen Entwicklungsprozess mit seinen Zielen, Projekten und Entscheidungen erarbeiten. Dazu gründen sie eine Lokale Aktionsgruppe, in der öffentliche und private Akteure aus wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und umweltrelevanten Sektoren zusammenarbeiten. Diese ist meist, wie in der LEADER-Kulisse Naturpark Zittauer Gebirge, als Verein organisiert. Sie analysieren gemeinsam die Stärken und Schwächen ihrer Region und leiten daraus Ziele und Handlungsfelder für die zukünftige Entwicklung ihrer Region ab, die sie in einer regionalen Entwicklungsstrategie festschreiben. Weiterführende Informationen zu LEADER im Allgemeinen finden Sie hier:

(Quelle: DVS - Netzwerk Ländliche Räume, 15.01.2024)


Wie ist der grundsätzliche Ablauf des Antragsverfahrens?

Haben Sie eine tolle Projektidee? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.

Der Projektantrag muss fristgerecht innerhalb des gültigen Aufrufs beim Regionalmanagement eingereicht werden.

Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet selbst darüber, welche Projekte sie als förderwürdig hält. Die Entscheidung darüber fällt das Entscheidungsgremium bzw. der Koordinierungskreis der LEADER-Aktionsgruppe etwa zwei Mal jährlich nach einem für alle Projekte einheitlichen Kriterienkatalog, der sich aus den Kohärenz-, Querschnitts- und Handlungsfeldbezogenen Kriterien der LEADER-Entwicklungsstrategie ergibt.

Nach dem Beschluss zur Förderwürdigkeit eines Projektes kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde Landkreis Görlitz gestellt werden, die über die Förderfähigkeit entscheidet. Erst nach der Bewilligung des Projektes durch die Bewilligungsbehörde kann mit seiner Umsetzung begonnen werden. Die vollständige Auszahlung der Zuwendung kann mit Abschluss des Projektes bei der Bewilligungsbehörde beantragt werden.

Grafik: Variation der Grafik "So funktioniert der Ablauf des LEADER-Förderverfahrens" der OHTL, 15.02.2024


Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget insgesamt?

Um die Ziele von LEADER umzusetzen, fließen in jede LEADER-Region von 2023 bis 2027 Fördermittel der EU und der Länder. Damit sollen Projekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie beitragen. Bis 2027 stehen der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge zunächst insgesamt 5,56 Mio. € zur Verfügung.


Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?

Sowohl Kommunen als auch Privatpersonen, Unternehmen oder Nicht-gewerbliche Zusammenschlüße (z.B. Vereine, Kirche) können sich mit innovativen Projektideen um eine Förderung über das LEADER-Programm bewerben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Rechtsträger im Rahmen bestimmter Aufrufe von einer Förderung auszuschließen.


Wie hoch ist die Zuwendung bzw. der Fördersatz?

Die Zuschussobergrenzen und Fördersätze richten sich stets und ausschließlich nach dem aktuellen Aufruf. Bitte beachten Sie, dass je nach Handlungsfeld, Maßnahme und Kostenzusammensetzung (investiv vs. nicht-investiv) die Zuschussobergrenzen und Fördersätze für Ihr Vorhaben variieren können.

In der Regel beruhen die Aufrufe auf den Grundsätzen, die im Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie festgelegt sind. In komprimierter Form finden Sie nachfolgend eine Übersicht zu den Zuschussobergrenzen und Fördersätzen:

Download Aktionsplan komprimiert (Auszug aus der LEADER-Entwicklungsstrategie, Stand 15.02.2024)


Welche grundsätzlichen Fördervoraussetzungen gelten für eine LEADER-Förderung?

  • Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge (überwiegend investive Vorhaben sind im Stadtgebiet Zittau und im Zittauer Stadtteil Pethau von einer Förderung ausgeschlossen, nicht-investive Vorhaben sind hingegen auch dort förderfähig)
  • Mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme wurde noch nicht begonnen (nach der Förderrichtlinie LEADER/2023 Teil B, Ziffer I, Nr. 2).
  • Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld bzw. einem Maßnahmenbereich der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden können. Bitte beachten Sie die jeweils dort gültigen Fördervoraussetzungen, z. B. im Handlungsfeld 2. Wohnen.
  • Die Zuschussobergrenze und die Bagatellgrenze (mehr als 5.000€ Zuwendung) sowie der geltende Fördersatz sind eingehalten.
  • Die Finanzierung des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Vorhabens ist gesichert (Unter bestimmten Umständen können Vorschusszahlungen in Höhe von 50 Prozent der Zuwendung gewährt werden gemäß FRL LEADER/2023, Teil C, Ziffer V.)
  • Das Vorhaben weist einen Mehrwert auf (Überschreitung der Mindestschwelle von mind. 33% der zu erreichenden Punktzahl ohne Bonuspunkte beim regionalen Auswahlverfahren).
  • Das Projekt erhält einen positiven Beschluss des Koordinierungskreis des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. (über abweichende Regelungen informiert die Bewilligungsbehörde Landkreis Görlitz).
  • Das Projekt muss innerhalb der laufenden LEADER-Periode von 2023 bis 2027 gefördert, bewilligt und abgerechnet werden.
  • Bei Baumaßnahmen: Der Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter oder Mieter/Pächter (gemäß FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer II, Nr. 1.5 b) oder, falls Grunderwerbskosten Teil des Vorhabens sind, ist es sichergestellt, dass der Eigentumsnachweis mit dem ersten Auszahlungsantrag vorliegen wird.
  • Das Projekt trägt dazu bei, die in der LEADER-Entwicklungsstrategie formulierten Ziele umzusetzen. Außerdem muss das geplante Vorhaben mit den Förderrichtlinien der EU und des Freistaates Sachsen übereinstimmen.
  • Fachförderung geht vor LEADER-Förderung! D.h. wenn das Vorhaben durch ein anderes Fachförderungsprogramm gefördert werden kann, fällt die LEADER-Förderung weg (Dies betrifft insbesondere ELER-Förderungen, wie Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023), Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023), Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition und Existenzgründung (FRL LIE/2023), Förderrichtlinie Wissenstransfer, Innovationen und Netzwerke (FRL WIN/2023), Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – FRL AUK/2023)
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben schließt nicht-förderfähige Ausgaben aus (siehe FRL LEADER/2023 Anlage 3).
  • Bei der Modernisierung beweglicher Gegenstände sind bloße Reparaturen, Instandhaltungen oder Aufbereitungen ohne Weiterentwicklung ausgeschlossen FRL LEADER/2023,B,II.,1.4,bb.
  • Falls Sie eine Finanzierung des Eigenanteils durch Mittel von Dritten anstreben, empfehlen wir Ihnen, vorab zu prüfen, ob diese Mittel mit einer LEADER-Förderung kompatibel sind (Vgl. hierzu FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer I, Nr. 8.).
  • Die Förderung darf nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (De-minimis-Regelung).
  • Der Antragsteller ist aufgrund der bestehenden Verträge für das Vorhaben selbst zuständig und es kommt zuallererst auch ihm zugute.
  • Es ist sichergestellt, dass notwendige behördliche Genehmigungen und ggf. bereits bestehende Auflagen (z.B. Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (gilt auch bei archäologischen Relevanzgebieten), Wasserrechtliche Genehmigung, Denkmal- und Brandschutzauflagen, wie Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten) spätestens innerhalb der zweiten Stufe des Antragsverfahrens eingereicht werden können.
  • Es ist sichergestellt, dass bei baulichen Maßnahmen ohne Anwendung von Einheitskosten Gebäude spätestens zu Beginn der zweiten Stufe des Antragsverfahrens eine Baukostengliederung nach DIN 276* (Planungsstufe 3 „Kostenberechnung“) eingereicht werden kann.

Weitere Fördervoraussetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit den jeweiligen Handlungsfeldern, entnehmen Sie bitte den aktuellen Aufrufen.


In welcher Form und wie wird die Zuwendung vergeben?

Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten ausgezahlt (Erstattungsprinzip).


Müssen Antragsteller das gesamte Vorhaben vorfinanzieren?

Grundsätzlich wird ein Vorhaben durch den Antragsteller vorfinanziert und nach Projektabschluss durch die Bewilligungsbehörde erstattet. Eine Vorschusszahlung (in Höhe von 50 Prozent der Zuwendung) ist auch bereits ab dem Moment der Bewilligung Ihres Vorhabens in der zweiten Antragsstufe möglich. Ist eine solche Vorschusszahlung gewünscht, müssen Sie einerseits diese Option  im Online-Antragsportal IAF auswählen und anschließend der Bewilligungsbehörde Görlitz den Beginn Ihres Vorhabens formlos anzeigen sowie die Vorschusszahlung bei der Bewilligungsbehörde Görlitz formlos beantragen.


Wie kann ich den aktuellen Stand zu meinem LEADER-Vorhaben erfahren?

Die ausgewählten Vorhaben werden zeitnah nach der Auswahlentscheidung auf unserer Website kommuniziert (Die Angaben sind ohne Gewähr). Innerhalb weniger Wochen und im Rahmen der gesetzten Frist des Aufrufs erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über das Votum der Region. Wir bitten Sie in der ersten Antragsstufe von weiteren Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Vorhabens abzusehen.

Im Rahmen der zweiten Antragsstufe erhalten Sie Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres LEADER-Vorhabens im Online-Portal IAF, über das Sie Ihr Vorhaben beantragt haben.


Aktuell läuft kein Aufruf?! Wie Sie sich auf einen zukünftigen Aufruf vorbereiten können...

Über die aktuell zu erbringenden Formulare, Anlagen und Nachweise entscheidet stets und ausschließlich der jeweilige Aufruf.

Es ist jedoch empfehlenswert folgende Unterlagen in Vorbereitung auf einen kommenden Aufruf vorzuhalten, da diese in der Vergangenheit i.d.R. einem Förderantrag beizufügen waren. 

WICHTIG: Die Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr in Bezug auf Anforderungen zukünftiger Aufrufe.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Antragsformulare für jeden Aufruf neu erstellt werden. Benutzen Sie daher keine Formulare früherer Aufrufe, da sich dies u.U. negativ auf die Bewertung Ihres Vorhabens auswirken kann.


Sie haben ein positives Votum des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. erhalten?

...Dann finden Sie hier weiterführende Informationen des Sächs. Staatsministerium für Regionalenwticklung (SMR) zur zweiten Stufe des Antragsverfahrens

Bitte beachten Sie: Ein positives Votum unseres Vereins bedeutet noch keine Fördermittelzusage. Bei der Ihnen hier vorliegenden Stellungnahme des Koordinierungskreises handelt es sich lediglich um eine positive Einschätzung zur Passfähigkeit Ihres Vorhabens in die LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Naturpark Zittauer Gebirge. D.h., dies ist kein Verwaltungsakt und keine Vorwegnahme der Entscheidung der Bewilligungsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Förderung im Rahmen von LEADER fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde Görlitz unter https://www.diana.sachsen.de/iap/ (Portal IAF) digital zu stellen ist. Zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Beantragen Sie bitte zeitnah Ihre Zugangsdaten für das IAF-Online-Portal, um Informationen darüber einsehen zu können, welche Nachweise für Ihr Vorhaben unter Umständen noch relevant sind. Für die Anmeldung wird eine BNR 15 und BNR 10 mit dazugehöriger PIN benötigt. Die Zuweisung der Nummern und der PIN dauert i.d.R. zwei Wochen. Die entsprechenden Formulare und Hinweisblätter hierfür finden Sie auf unserer Website. Bei Vorhaben mit mehreren Antragstellern sind die BNR-Nummern grundsätzlich von allen im Grundbuch stehenden Eigentümern zu beantragen (Bsp. Ein Wohnhaus gehört lt. Grundbuch zwei Eigentümern. Beide Eigentümer stellen gemeinsam einen Antrag auf gemeinsame BNR-Nummern, die berechtigen, einen gemeinsamen Antrag im IAF-Portal zu stellen.)

Ein Benutzerhandbuch mit hilfreichen Tipps zur Online-Beantragung finden Sie in den Links oben. Weiterhin möchten wir Sie auf häufige Fehlerquellen bei der Online-Antragstellung hinweisen:

  • Anlagen sind stets als pdf hochzuladen (nicht xlsx oder docx)
  • Bitte geben Sie stets sämtliche Ausgaben im Portal an, die sich auf Ihr Gesamtvorhaben beziehen (z.B. aufgrund eines engen räumlichen oder funktionalen Zusammenhangs). Die Bewilligungsbehörde Görlitz zieht von den Gesamtausgaben nicht förderfähige Ausgaben, unmittelbare Projekteinnahmen sowie die den Eigenanteil übersteigenden Mittel Dritter ab, wodurch sich die Höhe Ihrer Zuwendung ergibt. Beachten Sie auch in diesem Zusammenhang, dass mit dem Gesamtvorhaben noch nicht begonnen worden sein darf.

Zum Vorhabenbeginn: Wir raten Ihnen: Beginnen Sie am besten erst mit Ihrem Vorhaben, wenn die Förderfähigkeit Ihres Antrags geprüft ist und Ihnen der Bescheid der Bewilligungsbehörde Görlitz vorliegt. Dennoch gilt: grundsätzlich und auf eigens Risiko ist ein förderunschädlicher Beginn des Vorhabens ab dem Zeitpunkt des Einreichens Ihres digitalen Antrags im IAF-Online-Portal der Bewilligungsbehörde möglich. Mit dem erfolgreichen Einreichen des Antrags im IAF wird eine automatische „Quittung“ mit den eingereichten Anhängen generiert. Diese Quittung ist der notwendige Beleg, mit dem ein Vorhaben begonnen werden darf. Sie ist direkt herunterzuladen und zu speichern. (Es besteht keine automatische Möglichkeit, die Quittung nachträglich zu generieren.)

Zur Bewilligung und Auszahlung: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kommt es bei der Bewilligung, Bescheidung und (Vor-)Auszahlung von Vorhaben leider zu Verzögerungen um mehrere Monate. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bei Fragen zur Bewilligung und Auszahlung wenden Sich sich bitte an die Bewilligungsbehörde Görlitz (Tel.: 03581/663-0 | Mail: foerderung@kreis-gr.de | Bahnhofstr. 24, Görlitz). Für alle übrigen Fragen steht Ihnen unser Regionalmanagement gern zur Verfügung.


Wo finde ich weiterführende Informationen zu LEADER im Allgemeinen?

Weiterführende Informationen zu LEADER im Allgemeinen finden Sie hier:


Seit wann gibt es LEADER?

Die LEADER-Förderung im Allgemeinen gibt es seit 1991, nach LEADER I und LEADER II ging es mit LEADER+ (2000-2006) in die dritte Runde, und seit dem Zeitraum 2007-2013 wird LEADER im Rahmen von ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume) umgesetzt.

Die LAG Naturpark Zittauer Gebirge ist seit 2007 eine LEADER-Region.