Wie ist der grundsätzliche Ablauf des Antragsverfahrens?
Haben Sie eine tolle Projektidee? Dann können
Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung
setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die
Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die
erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag
vorbereiten können.
Der Projektantrag muss fristgerecht innerhalb des gültigen
Aufrufs beim Regionalmanagement eingereicht
werden.
Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet selbst darüber, welche
Projekte sie als förderwürdig hält. Die Entscheidung darüber
fällt das Entscheidungsgremium bzw. der
Koordinierungskreis der LEADER-Aktionsgruppe etwa zwei
Mal jährlich nach einem für alle Projekte einheitlichen
Kriterienkatalog, der sich aus den Kohärenz-, Querschnitts- und
Handlungsfeldbezogenen Kriterien der
LEADER-Entwicklungsstrategie ergibt.
Nach dem Beschluss zur Förderwürdigkeit eines Projektes kann
ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde Landkreis Görlitz
gestellt werden, die über die Förderfähigkeit entscheidet. Erst
nach der Bewilligung des Projektes durch die
Bewilligungsbehörde kann mit seiner Umsetzung begonnen werden.
Die vollständige Auszahlung der Zuwendung kann mit Abschluss
des Projektes bei der Bewilligungsbehörde beantragt werden.
Grafik: Variation der Grafik
"So funktioniert der
Ablauf des LEADER-Förderverfahrens" der OHTL, 15.02.2024
Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget insgesamt?
Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?
Sowohl Kommunen als auch
Privatpersonen, Unternehmen
oder Nicht-gewerbliche Zusammenschlüße (z.B. Vereine,
Kirche) können sich mit innovativen Projektideen um
eine Förderung über das LEADER-Programm bewerben. Es besteht
jedoch die Möglichkeit, Rechtsträger im Rahmen bestimmter
Aufrufe von einer Förderung auszuschließen.
Welche grundsätzlichen Fördervoraussetzungen gelten für eine
LEADER-Förderung?
- Das Projekt trägt dazu bei, die in der
LEADER-Entwicklungsstrategie formulierten Ziele
umzusetzen.
- Außerdem muss das geplante Vorhaben mit den
Förderrichtlinien der EU und des
Freistaates Sachsen übereinstimmen.
- Das Projekt muss innerhalb der laufenden LEADER-Periode von
2023 bis 2027 gefördert, bewilligt und abgerechnet werden.
- Das Projekt liegt im
Kulissengebiet der LEADER-Region Naturpark Zittauer
Gebirge (überwiegend investive Vorhaben sind im
Stadtgebiet Zittau und im Zittauer Stadtteil Pethau von
einer Förderung ausgeschlossen, nicht-investive Vorhaben
sind förderfähig)
- Das Projekt muss mindestens einem
Handlungsfeld bzw. einem Maßnahmenbereich der
LEADER-Entwicklungsstrategie
zugeordnet werden können.
- Die Zuschussobergrenze und die Bagatellgrenze (mehr als
5.000€ Zuwendung) sowie der geltende Fördersatz sind
eingehalten.
- Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert.
- Die Vorfinanzierung des Vorhabens ist gesichert (unter
bestimmten Umständen können Vorschusszahlungen in Höhe von 50
Prozent der Zuwendung gewährt werden gemäß
FRL LEADER/2023, Teil C, Ziffer V.)
- Das Vorhaben schließt nicht-förderfähige Ausgaben aus
(siehe FRL LEADER/2023 Anlage 3).
- bei der Modernisierung beweglicher Gegenstände sind bloße
Reparaturen, Instandhaltungen oder Aufbereitungen ohne
Weiterentwicklung ausgeschlossen
FRL LEADER/2023,B,II.,1.4,bb.
- Fachförderung geht vor LEADER-Förderung! D.h. wenn das
Vorhaben durch ein anderes Fachförderungsprogramm gefördert
werden kann, fällt die LEADER-Förderung weg (Dies betrifft
insbesondere ELER-Förderungen, wie Förderrichtlinie Wald und
Forstwirtschaft (FRL WuF/2023), Förderrichtlinie Natürliches
Erbe (FRL NE/2023), Förderrichtlinie Landwirtschaft,
Investition und Existenzgründung (FRL LIE/2023),
Förderrichtlinie Wissenstransfer, Innovationen und Netzwerke
(FRL WIN/2023), Förderrichtlinie Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen – FRL AUK/2023)
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
- Falls Sie eine Finanzierung des Eigenanteils durch Mittel
von Dritten anstreben, empfehlen wir Ihnen, vorab zu prüfen, ob
diese Mittel mit einer LEADER-Förderung kompatibel sind (Vgl.
hierzu
FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer I, Nr. 8.).
- Die Förderung darf nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht
verstoßen (De-minimis-Regelung).
- Mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme wurde noch
nicht begonnen (nach der
Förderrichtlinie LEADER/2023 Teil B, Ziffer I, Nr. 2).
- Der Antragsteller ist aufgrund der bestehenden Verträge für
das Vorhaben selbst zuständig und es kommt zuallererst auch ihm
zugute.
- Das Vorhaben weist einen Mehrwert auf (Überschreitung der
Mindestschwelle von mind. 33% der zu erreichenden Punktzahl
ohne Bonuspunkte).
- Bei Baumaßnahmen: Der Antragsteller ist Eigentümer oder
Erbbauberechtigter oder Mieter/Pächter (gemäß
FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer II, Nr. 1.5 b) oder,
falls Grunderwerbskosten Teil des Vorhabens sind, ist es
sichergestellt, dass der Eigentumsnachweis mit dem ersten
Auszahlungsantrag vorliegen wird.
- Es ist sichergestellt, dass notwendige behördliche
Genehmigungen und ggf. bereits bestehende Auflagen (z.B.
Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (gilt auch
bei archäologischen Relevanzgebieten), Wasserrechtliche
Genehmigung, Denkmal- und Brandschutzauflagen, wie
Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten) spätestens zu Beginn der
zweiten Stufe des Antragsverfahrens eingereicht werden können.
- Es ist sichergestellt, dass bei baulichen Vorhaben ohne
Anwednung von Einheitskosten Gebäude spätestens zu Beginn der
zweiten Stufe des Antragsverfahrens eine Baukostengliederung
nach DIN 276* (Planungsstufe 3
„Kostenberechnung“) eingereicht werden kann
- Das Projekt erhält einen positiven Beschluss des
Koordinierungskreis des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer
Gebirge e.V. (über abweichende Regelungen informiert die
Bewilligungsbehörde Landkreis Görlitz).
Weitere Fördervoraussetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit
den jeweiligen Handlungsfeldern, entnehmen Sie bitte den
aktuellen Aufrufen.
In welcher Form und wie wird die Zuwendung vergeben?
Die Förderung wird projektbezogen gewährt und
als einmaliger Zuschuss anteilig an den
Gesamtkosten ausgezahlt
(Erstattungsprinzip), wobei seit 2023 eine
Teilauszahlung bereits im Zuge der Antragsstellung möglich ist.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem
Handlungsfeld, der Maßnahme sowie dem Ausgabentyp des Projektes
(investiv vs. nicht-investiv) und wird durch den
Aktionsplan der
LEADER-Entwicklungsstrategie bestimmt.
Aktuell läuft kein Aufruf?! Wie Sie sich auf einen zukünftigen
Aufruf vorbereiten können...
Über die aktuell zu erbringenden Formulare, Anlagen und
Nachweise entscheidet stets und ausschließlich der
jeweilige
Aufruf.
Es ist jedoch empfehlenswert folgende Unterlagen in
Vorbereitung auf einen kommenden Aufruf vorzuhalten,
da diese in der Vergangenheit i.d.R. einem Förderantrag
beizufügen waren.
WICHTIG: Die Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und sind ohne Gewähr in Bezug auf Anforderungen zukünftiger
Aufrufe.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Antragsformulare
für jeden Aufruf neu erstellt werden. Benutzen Sie
daher keine Formulare früherer Aufrufe, da sich dies u.U.
negativ auf die Bewertung Ihres Vorhabens auswirken kann.