Unter nachfolgendem Link erhalten Sie einen Überblick zu den ausgewählten Projekte:
Nummer des Aufrufs:
01/2024
Start:
16.02.2024
Antragsfrist:
2.4.2024, 12.00 Uhr (Datum und Uhrzeit des
Posteingangs)
Auswahlentscheidung:
26.4.2024
Anschrift:
Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V.,
Echostraße 2, 02785 Olbersdorf, info@rnzg.de
Budget:
Gesamt 1.000.000 EUR, davon
300.000 EUR für das Handlungsfeld Grundversorgung und
Lebensqualität,
500.000 EUR für das Handlungsfeld Wohnen,
200.000 EUR für das Handlungsfeld Bilden
Inhalt des Aufrufs:
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
Geförderte Maßnahmen, Fördersätze und Zuschussobergrenzen
entnehmen Sie bitte der beiliegenden Tabelle (Download).
Begünstigte:
Kommunen, Unternehmen,natürliche Personen,nicht gewerbliche
Zusammenschlüsse (z. B. Vereine)
Handlungsfeld Grundversorgung und Lebensqualität:
Projektdarstellung zur regionalen Vorhabenauswahl, Merkblatt
Handlungsfeld Wohnen:
Projektdarstellung zur regionalen Vorhabenauswahl, Merkblatt
Handlungsfeld Bilden:
Projektdarstellung zur regionalen Vorhabenauswahl, Merkblatt
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LES der Region Naturpark Zittauer Gebirge festgelegten Projektauswahlkriterien (siehe Pkt. 6.2 und 6.3, Seite 86 ff.) im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft. Im Rankingverfahren muss das Vorhaben mit mindestens 33% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl (ohne Bonuspunkte) bewertet werden. Der Termin der Koordinierungskreissitzung der Region Naturpark Zittauer Gebirge ist der 26.4.2024. Über das Votum des Koordinierungskreises erhalten Sie binnen vier Wochen eine schriftliche Information. Bei positivem Votum muss ein digitaler Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde des Landkreises Görlitz gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Julia Böske
mail: j.boeske@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/797 2963
mobil:+49 (0) 152/0441 7729
Dirk Herrmann
mail: d.herrmann@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/796 2664
mobil: +49 (0) 173/8581 176
Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
Hier finden Sie die Unterlagen und Dowloads für die regionale Auswahlentscheidung zum aktuellen Aufruf 01/2024 des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V.
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der einzelnen Formulare Adobe Acrobat DC Reader oder PDF-XChange Viewer. Andere PDF-Programme sind eventuell nicht vollständig kompatibel und können zu Problemen beim Ausfüllen der Formulare führen.
Bitte ordnen Sie Ihr Vorhaben in eines der drei aufgerufenen Handlungsfelder ein und füllen Sie das entsprechende Formular aus. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Merkblätter zu den einzelnen Handlungsfeldern.
Bitte füllen Sie die Anlagen nur aus, falls diese auf Ihr Vorhaben zutreffen.
* Stand: 20.03.2024. Aktuelle Hinweise und Informationen finden Sie auch unter www.laendlicher-raum.sachsen.de oder über unsere Website.
...Dann finden Sie hier weiterführende Informationen des Sächs. Staatsministerium für Regionalenwticklung (SMR) zur zweiten Stufe des Antragsverfahrens
Bitte beachten Sie: Ein positives Votum unseres Vereins bedeutet noch keine Fördermittelzusage. Bei der Ihnen hier vorliegenden Stellungnahme des Koordinierungskreises handelt es sich lediglich um eine positive Einschätzung zur Passfähigkeit Ihres Vorhabens in die LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Naturpark Zittauer Gebirge. D.h., dies ist kein Verwaltungsakt und keine Vorwegnahme der Entscheidung der Bewilligungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Förderung im Rahmen von LEADER fristgerecht bis spätestens 2. September 2024 bei der Bewilligungsbehörde Görlitz unter https://www.diana.sachsen.de/iap/ (Portal IAF) digital zu stellen ist. Zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Beantragen Sie bitte zeitnah Ihre Zugangsdaten für das IAF-Online-Portal, um Informationen darüber einsehen zu können, welche Nachweise für Ihr Vorhaben unter Umständen noch relevant sind. Für die Anmeldung wird eine BNR 15 und BNR 10 mit dazugehöriger PIN benötigt. Die Zuweisung der Nummern und der PIN dauert i.d.R. zwei Wochen. Die entsprechenden Formulare und Hinweisblätter hierfür finden Sie auf unserer Website. Bei Vorhaben mit mehreren Antragstellern sind die BNR-Nummern grundsätzlich von allen im Grundbuch stehenden Eigentümern zu beantragen (Bsp. Ein Wohnhaus gehört lt. Grundbuch zwei Eigentümern. Beide Eigentümer stellen gemeinsam einen Antrag auf gemeinsame BNR-Nummern, die berechtigen, einen gemeinsamen Antrag im IAF-Portal zu stellen.)
Ein Benutzerhandbuch mit hilfreichen Tipps zur Online-Beantragung finden Sie in den Links unten. Weiterhin möchten wir Sie auf häufige Fehlerquellen bei der Online-Antragstellung hinweisen:
Zum Vorhabenbeginn: Beginnen Sie am besten erst mit Ihrem Vorhaben, wenn die Förderfähigkeit Ihres Antrags geprüft ist und Ihnen der Bescheid der Bewilligungsbehörde Görlitz vorliegt. Abweichend hiervon gilt: Es besteht auf eigenes Risiko die Möglichkeit eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns, der grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde möglich ist und im Online-Portal beantragt werden muss. (Mit dem erfolgreichen Einreichen des Antrags wird eine automatische „Quittung“ mit den eingereichten Anhängen generiert. Diese Quittung ist der notwendige Beleg, mit dem ein Vorhaben vorzeitig begonnen werden darf. Sie ist direkt herunterzuladen und zu speichern. Es besteht keine automatische Möglichkeit, die Quittung nachträglich zu generieren.)
Zur Bewilligung und Auszahlung: Obwohl die Onlineantragstellung für sämtliche Handlungsfelder selbstverständlich gesichert ist, ist jedoch die daran anschließende Bewilligung, Bescheidung und (Vor-)Auszahlung von bestimmten Projekten aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Umsetzung aktuell nur teilweise möglich (Stand: 17.06.2024). Betroffen sind Vorhaben in den Handlungsfeldern "Wohnen" und "Bilden"; für das Handlungsfeld "Grundversorgung und Lebensqualität" trifft dies nicht zu. Nach aktuellem Stand sollen die Handlungsfelder, bei denen noch technische Hürden bestehen, in den nächsten Wochen nach und nach freigeschaltet werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bei Fragen zur Bewilligung und Auszahlung wenden Sich sich bitte an die Bewilligungsbehörde Görlitz (Tel.: 03581/663-0 | Mail: foerderung@kreis-gr.de | Bahnhofstr. 24, Görlitz). Für alle übrigen Fragen steht Ihnen unser Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Grundlage für den Förderzeitraum von 2023-2027 bildet die von der Lokalen Aktionsgruppe verabschiedete LEADER-Entwicklungsstrategie (LES, Stand 15.02.2024).
(Grafik: Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft, 15.01.2024)
Anlageband I umfasst neben Begriffsdefinitionen, den Beschluss zur LEADER-Entwicklungsstrategie, die Zusammensetzung der Mitglieder (inkl. ihrer Mitgliedserklärungen) sowie die Satzung, Beitrags- und Geschäftsordnung des Vereins.
Anlageband II enthält die Dokumentation des Beteiligungsprozesses zur LES, die Beschlüsse der Kommunen sowie statistische Daten zur LEADER-Region.