Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der ländlichen Entwicklung das Regionalbudget für Kleinprojekte 2025 zur Verfügung.
Aufrufnummer:
7.
Start:
14.2.2025
Antragsfrist:
9.5.2025, 12.00 Uhr (Datum
und Uhrzeit des digitalen oder analogen Posteingangs)
Auswahlentscheidung:
6.6.2025
Abrechnung bis:
7.11.2025
Maßnahmebeginn:
Für einen vorzeitigen
Maßnahmebeginn gilt, dass mit der förderunschädlichen Durchführung
des Vorhabens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (Datum des
Posteinganges beim Regionalentwicklung Naturpark Zittauer
Gebirge e.V.) begonnen werden kann. Bitte beachten Sie hierzu,
dass ein Beginn mit Antragstellung bei der LAG zwar rechtlich
zulässig ist, aber bis zum Vertragsabschluss auf eigenem Risiko
erfolgt.
Anschrift:
Regionalentwicklung Naturpark
Zittauer Gebirge e. V., Echostraße 2, 02785 Olbersdorf |
info@rnzg.de| | www.regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de
/ https://rnzg.de
Rechtsgrundlagen:
Gesamtbudget:
126.000 Euro
Die Förderung wird projektbezogen und
als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss anteilig
an den förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die
Auszahlung erfolgt nach dem
Erstattungsprinzip, wobei die Auszahlung der
Mittel erst nach der Abrechnung des Letztempfängers erfolgt.
Fördersatz:
80 Prozent
Begünstigte:
Kommunen, Vereine (Die LAG
selbst kann keinen Antrag stellen.)
Ziel und Zweck:
Unser Ziel ist es, die
Regionalentwicklung in der Gebietskulisse Naturpark Zittauer
Gebirge und Umland zu gestalten und zu
unterstützen.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Bei einem Fördersatz in Höhe von 80 Prozent beträgt der maximale Zuschuss 16.000 Euro. Ein Mindestzuschuss pro Kleinprojekt von 2.000 Euro ist einzuhalten.
In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Naturpark Zittauer Gebirge umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden (siehe Gebietskulisse: Portal Ländlicher Raum – Richtlinie Ländliche Entwicklung). Bitte beachten Sie, dass sämtliche Vorhaben im Stadtgebiet Zittau und Ortsteil Pethau von der Förderung ausgenommen sind.
Das Kleinprojekt ist einem der folgenden Fördergegenstände[1] des GAK-Rahmenplans zuzuordnen: „Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung“ oder „Maßnahme 4.0 Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“.
Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. |
Maßnahme 4.0: Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen. |
Förderfähig sind:
a) die
Initiierung, Begleitung, Umsetzung und
Verstetigung von Veränderungsprozessen
einschließlich Dorfmoderation, Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben nach Nummer 3.2.1 sowie Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen können ebenfalls gefördert werden. |
Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden. |
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß des Aufrufs der Region
Naturpark Zittauer Gebirge. Alle fristgerecht eingereichten
Anträge werden durch den Koordinierungskreis am Tag der
Auswahlentscheidung hinsichtlich der Kohärenzkriterien geprüft
und der Rankingkriterien bewertet. (Das Rankingverfahren
erfolgt gemäß der LES S. 88f.) Vorhaben, die aufgrund von
mangelndem Fördermittelbudget nicht berücksichtigt werden
können, werden abgelehnt, sofern zur Verfügung stehende
Restmittel nicht für nachrückende Vorhaben eingesetzt werden
können. Voraussetzungen dafür sind, dass die noch verfügbaren
Mittel den
nachrückenden Antragsstellern in der Reihenfolge des Rankings
des Koordinierungskreises angeboten werden sowie dass die
Durchführbarkeit der eingereichten Vorhaben innerhalb des
Durchführungszeitraums durch den Antragssteller versichert und
auf Grundlage eines aktualisierten Kosten- und
Finanzierungsplans nachgewiesen wird.
Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können abgelehnte Vorhaben
erneut eingereicht werden.
Bei einem positiven Votum des Koordinierungskreises erhalten
Antragsteller bis zum 27.6.2025 den „Vertrag zur Unterstützung
eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget“ durch das
Regionalmanagement.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Folgende Rankingkriterien werden für das Auswahlverfahren
herangezogen:
Kriterium |
Punktbewertung |
Bonus-punkte |
Max. Punkte |
||
Das Vorhaben ist innovativ oder impulsgebend für die Region bzw. modellhaft übertragbar |
0 - nein / nicht relevant |
6 - ja, trifft zu |
|
|
6 |
Das Vorhaben reduziert Barrieren (baulich, sprachlich, kulturell) hinsichtlich der Integration |
0 - nein / nicht relevant |
1 - ja, trifft zu |
3 - in besonderem Maße durch Berücksichtigung mehrerer Zielgruppen |
|
3 |
Das Vorhaben unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit |
0 - nein / nicht relevant |
1- ja, trifft zu |
3 - in besonderem Maße im Rahmen von Kooperationsprojekten |
|
3 |
Das Vorhaben dient der Vernetzung oder bewirkt Synergieeffekte |
0 - nein / nicht relevant |
1 - ja, trifft für Vernetzung oder Synergieeffekte zu |
3 - sowohl Vernetzung als auch Synergieeffekte |
|
3 |
Das Vorhaben dient dem Klima- und Ressourcenschutz |
0 - nein / nicht relevant |
1 - ja, es leistet einen Beitrag |
3 - in besonderem Maße (mehrere Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt) |
|
3 |
Das Vorhaben fördert die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bzw. ehrenamtlicher Strukturen |
0 - nein / nicht relevant |
1 - ja, es leistet einen Beitrag |
3 - in besonderem Maße für das Engagement der Jugend |
|
3 |
Das Vorhaben entfaltet eine regionale oder überregionale Bedeutung, insbesondere bei der Kinder- und Jugendarbeit |
0 - nein / nicht relevant |
3 - regionale Bedeutung allgemein |
6 - regionale Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit |
3 - für grenz-übergreifende Bedeutung |
6+3 |
Das Vorhaben erhöht die Vielfalt des kulturellen Lebens und der Freizeitangebote im ländlichen Raum |
0 - nein/ nicht relevant |
1 - ja, es leistet einen Beitrag durch Aufwertung |
3 - durch neue Angebote |
3 - für zusätzliche Vernetzung |
3+3 |
maximale Punktzahl (ohne Bonuspunkte) |
30 |
||||
Maximale Gesamtpunktzahl (inkl. Bonuspunkte) |
36 |
Für die Einreichung Ihrer Projektdarstellung beim Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. sind die standardisierten Formulare zu verwenden. Als Antragsunterlagen fügen Sie bitte nur die jeweils angeforderten Dokumente bei. Weitere Anlagen werden grundsätzlich nicht beachtet. Bindungen und Heftungen sind nicht zulässig. Die Zusendung der vollständigen, unterschriebenen Unterlagen in einfacher Ausfertigung kann sowohl per Post als auch digital per E-Mail an die oben genannte Anschrift erfolgen.
Verpflichtend sind einzureichen:
Falls zutreffend, ist verpflichtend:
* gilt nur für investive Maßnahmen; ** gilt nur für Vereine
6. ANSPRECHPARTNER / BERATUNG:
Dirk Herrmann
d.herrmann@rnzg.de
+49 (0) 3583/796 2664
+49 (0) 173/8581 176
Julia Böske
j.boeske@rnzg.de
+49 (0) 3583/797 2963
+49 (0) 152/0441 7729
Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert aus Mitteln des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V.
Fußnoten
[1] BMEL (Hrsg.): Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2023-2026, Förderbereich 1 "Integrierte Ländliche Entwicklung", Bonn Juli 2023 (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2023-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
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