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6. Aufruf Regionalbudget für Kleinprojekte der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge

Aufruf zur Einreichung Ihrer Kleinprojekte
in der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge

Die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge stellt im Rahmen der ländlichen Entwicklung das Regionalbudget für Kleinprojekte 2024 zur Verfügung.

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Aufrufnr.:
6.

Start:
6.5.2024

Antragsfrist:
7.6.2024, 12.00 Uhr (Datum und Uhrzeit des Posteingangs)

Auswahlentscheidung:
9.8.2024

Abrechnung bis:
8.11.2024

Maßnahmebeginn:
Für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn gilt, dass mit der förderunschädlichen Durchführung des Vorhabens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (Datum des Posteinganges beim Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V.) begonnen werden kann, wenn diese formlos der LAG angezeigt wird. Bitte beachten Sie hierzu, dass ein Beginn mit Antragstellung bei der LAG zwar rechtlich zulässig ist, aber bis zum Vertragsabschluss auf eigenem Risiko erfolgt.

Anschrift:
Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V., Echostraße 2, 02785 Olbersdorf, info@rnzg.de, www.regionalentwicklung-naturpark-zittauer-gebirge.de / https://rnzg.de

Rechtsgrundlagen:

Gesamtbudget:
110.000 Euro
Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss anteilig an den förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, wobei die Auszahlung der Mittel erst nach der Abrechnung des Letztempfängers erfolgt.

Fördersatz:
80 Prozent

Begünstigte:
Kommunen, Vereine (Die LAG selbst kann keinen Antrag stellen.)

Ziel und Zweck:
Unser Ziel ist es, die Regionalentwicklung in der Gebietskulisse Naturpark Zittauer Gebirge und Umland Entwicklung zu gestalten und zu unterstützen.


2. FÖRDERGEGENSTAND

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Bei einem Fördersatz in Höhe von 80 Prozent beträgt der maximale Zuschuss 16.000 Euro. Ein Mindestzuschuss pro Kleinprojekt von 2.000 Euro ist einzuhalten.

In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Naturpark Zittauer Gebirge umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden (siehe Gebietskulisse: Portal Ländlicher Raum – Richtlinie Ländliche Entwicklung). Bitte beachten Sie, dass bei investiven Vorhaben das Stadtgebiet Zittau und der Ortsteil Pethau von der Förderung ausgenommen sind.

Das Kleinprojekt ist einem der folgenden Fördergegenstände[1] des GAK-Rahmenplans zuzuordnen: „Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung“ oder „Maßnahme 4.0 Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“.

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0: Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Förderfähig sind:

a) die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation,
b) die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
c) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
d) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
e) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen,
f) die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
g) die Verlegung von Nahwärmeleitungen,
h) die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
i) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
j) die Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
k) der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brachgefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien,
l) die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
m) Investitionen in öffentlich zugängliche Elektroladeinfrastruktur, sofern diese in Zusammenhang mit weiteren nach Nummer 3.2.1 geförderten Dorfentwicklungsmaßnahmen erfolgen.

Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben nach Nummer 3.2.1 sowie Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen können ebenfalls gefördert werden.

Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.


3. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

  • Das Kleinprojekt ist einem Handlungsfeld (HF) der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) des Naturpark Zittauer Gebirge zugeordnet.
  • Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
  • Es ist zu beachten, dass investive Maßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen) eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren erfüllen müssen. Demzufolge sollen die Investitionen ausreichend gesichert sein.
  • Bauliche Vorhaben müssen anhand SächsBO §61 als verfahrensfrei erklärt werden.
  • Die Durchführung des Vorhabens muss im vorgegebenen zeitlichen Rahmen erfolgen.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheinen gesichert.
  • Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
  • Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
  • Der Antragsteller ist aufgrund der bestehenden Verträge für das Vorhaben selbst zuständig und es kommt zuallererst auch ihm zugute.
  • Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter Insolvenzbekanntmachungen (Detailsuche) eingibt.
  • Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen

4. AUSWAHLVERFAHREN

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß des Aufrufs der Region Naturpark Zittauer Gebirge. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden durch den Koordinierungskreis am Tag der Auswahlentscheidung hinsichtlich der Kohärenzkriterien geprüft und der Rankingkriterien bewertet. (Das Rankingverfahren erfolgt gemäß der LES S. 88f.) Vorhaben, die aufgrund von mangelndem Fördermittelbudget nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Über das Votum des Koordinierungskreises erhalten Antragssteller binnen Kürze den „Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget“ durch das Regionalmanagement.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Folgende Rankingkriterien werden für das Auswahlverfahren herangezogen:

Kriterium

Punktbewertung

Bonus-punkte

Max. Punkte

Das Vorhaben ist innovativ oder impulsgebend für die Region bzw. modellhaft übertragbar

0 - nein / nicht relevant

6 - ja, trifft zu

 

 

6

Das Vorhaben reduziert Barrieren (baulich, sprachlich, kulturell) hinsichtlich der Integration

0 - nein / nicht relevant

1 - ja, trifft zu

3 - in besonderem Maße durch Berücksichtigung mehrerer Zielgruppen

 

3

Das Vorhaben unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

0 - nein / nicht relevant

1- ja, trifft zu

3 - in besonderem Maße im Rahmen von Kooperationsprojekten

 

3

Das Vorhaben dient der Vernetzung oder bewirkt Synergieeffekte

0 - nein / nicht relevant

1 - ja, trifft für Vernetzung oder Synergieeffekte zu

3 - sowohl Vernetzung als auch Synergieeffekte

 

3

Das Vorhaben dient dem Klima- und Ressourcenschutz

0 - nein / nicht relevant

1 - ja, es leistet einen Beitrag

3 - in besonderem Maße (mehrere Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt)

 

3

Das Vorhaben trägt zur Anpassung der Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demographischen Wandel bei

0 - nein / nicht relevant

3 - ja, trifft zu

 

 

3

Das Vorhaben fördert die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bzw. ehrenamtlicher Strukturen

0 - nein / nicht relevant

1 - ja, es leistet einen Beitrag

3 - in besonderem Maße für das Engagement der Jugend

 

3

Das Vorhaben entfaltet eine regionale oder überregionale Bedeutung, insbesondere bei der Kinder- und Jugendarbeit

0 - nein / nicht relevant

3 - regionale Bedeutung allgemein

6 - regionale Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit

3 - für grenz-übergreifende Bedeutung

6+3

Das Vorhaben erhöht die Vielfalt des kulturellen Lebens und der Freizeitangebote im ländlichen Raum

0 - nein/ nicht relevant

1 - ja, es leistet einen Beitrag durch Aufwertung

3 - durch neue Angebote

3 - für zusätzliche Vernetzung

3+3

Es handelt sich um eine qualitative Verbesserung bestehender touristischer Infrastruktur

0 - nein / nicht relevant

1 - die Qualität wird verbessert

3 - in besonderem Maße durch zusätzliche Vernetzung

3 - für Event mit überregionaler Strahlkraft

3+3

Bei Maßnahmen an Freiflächen werden Aspekte der multifunktionalen Nutzung berücksichtigt.

0 - nein / nicht relevant

 

1 - multifunktionale Nutzung im Ort

 

3 - multifunktionale Nutzung mit regionaler Bedeutung

 

3

maximale Punktzahl (ohne Bonuspunkte)  

39

Maximale Gesamtpunktzahl (inkl. Bonuspunkte)

48


5. ANTRAGSUNTERLAGEN

Für die Einreichung Ihrer Projektdarstellung beim Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V. sind die standardisierten Formulare zu verwenden. Als Antragsunterlagen fügen Sie bitte nur die jeweils angeforderten Dokumente bei. Weitere Anlagen werden grundsätzlich nicht beachtet. Bindungen und Heftungen sind nicht zulässig. Die Zusendung der vollständigen, unterschriebenen Unterlagen erfolgt in einfacher Ausfertigung sowohl per Post (relevant für fristgerechte Einreichung) als auch digital per Mail an die oben genannte Anschrift.
[* gilt nur für investive Maßnahmen; ** gilt nur für Vereine]:

Verpflichtend sind einzureichen:

  • Formular „Projektdarstellung“ (inklusive mindestens der erforderlichen Angaben gemäß Finanzierungsplan S. 3)
  • Anlage „Kostenberechnung“ (formlos) mit Herleitung der Kosten (z. B. Kostenangebote oder Internetrecherche)

Falls zutreffend, ist verpflichtend:

  • Eigentumsnachweis oder anderer Nachweis der Verfügungsberechtigung (z.B.: Grundbuchauszug; Erbbaupacht; Bei Miet- oder Pachtvertrag gilt, dass diese über den Zweckbindungszeitraum von 5 Jahren hinaus gelten – d.h. ein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb dessen ist ausgeschlossen - und es ist geregelt, dass der Antragssteller für investive Vorhaben die Verantwortung trägt.)*
  • Bauzeichnung/-skizze und/oder aussagekräftige Fotos vom Ist-Zustand*
  • Lageplan (mit Markierung, wo das Vorhaben verortet sein soll)*
  • bei öffentlichen Anlagen: Nachweis des Bedarfes (Stellungnahme der Kommune)
  • Nachweis des Zwecks (z.B. Satzungsauszug)**
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Vereinsregisterauszug)**

6. ANSPRECHPARTNER / BERATUNG:

Dirk Herrmann
d.herrmann@rnzg.de
+49 (0) 3583/796 2664
+49 (0) 173/8581 176

Julia Böske
j.boeske@rnzg.de
+49 (0) 3583/797 2963
+49 (0) 152/0441 7729

Eine Beratung durch das Regionalmanagement nach Terminvereinbarung wird empfohlen.


Das Regionalbudget wird mitfinanziert aus Mitteln des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e.V.

 

Fußnoten

[1] BMEL (Hrsg.): Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2023-2026, Förderbereich 1 "Integrierte Ländliche Entwicklung", Bonn Juli 2023 (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2023-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4).