Unter nachfolgendem Link erhalten Sie in Kürze einen Überblick zu den ausgewählten Projekten:
Am 29. April 2025 hat das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung den 10. Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum – Fokus auf Gemeinschaft und Bildung“ 2025 bekannt gegeben.
Vorhabensbeschreibungen mit Kostenberechnungen, Lageplänen und gegebenenfalls Fotos können ab sofort bis zum 26.05.2025 bei den zuständigen LAG eingereicht werden. Die Auswahl der Vorhaben, für die ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden kann, erfolgt durch die LAG-Gruppierungen.
Bitte beachten Sie, dass Vorhaben in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner in LEADER-Gebieten gemäß der Gebietskulisse für investive Maßnahmen für die Förderperiode 2023-2027 förderfähig sind. Für den Aufruf sind die LES 2023-2027 in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
Den vollständigen Aufruf finden Sie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Regionalentwicklung.
Die aktuellen Unterlagen und Dowloads für den 10. Aufruf "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" 2025 finden Sie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Regionalentwicklung oder über die nachfolgenden Verknüpfungen.
Bitte füllen Sie die Unterlagen aus und beachten Sie dabei Informationen und Hinweise, u.a. zu erforderlichen Anlagen und Nachweisen.
Verwenden Sie bei der Antragstellung stets die aktuell gültigen Formulare des jeweiligen Aufrufs, da die Formulare fortlaufend aktualisiert werden.
Bitte alle Formulare erst abspeichern und dann mit Adobe Acrobat DC Reader bearbeiten! Andere PDF-Programme sind eventuell nicht vollständig kompatibel und können zu Problemen beim Ausfüllen der Formulare führen.
Aktuelle Hinweise und Informationen finden Sie auch unter www.laendlicher-raum.sachsen.de oder über unsere Website.
* Stand: 07.05.2025
...Dann finden Sie hier weiterführende Informationen zur zweiten Stufe des Antragsverfahrens in der Bewilligungsbehörde Görlitz. Bitte verwenden Sie die aktuellen Formulare und Unterlagen, die Ihnen auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. Die Antragseinreichung erfolgt in Papierform und per Post bei der Bewilligungsbehörde Görlitz.
Grundlage für den Förderzeitraum von 2023-2027 bildet die von der Lokalen Aktionsgruppe verabschiedete LEADER-Entwicklungsstrategie (LES, Fassung vom 11.02.2025, genehmigt am 15.04.2025).
(Grafik: Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft, 15.01.2024)
Anlageband I umfasst neben Begriffsdefinitionen, den Beschluss zur LEADER-Entwicklungsstrategie, die Zusammensetzung der Mitglieder (inkl. ihrer Mitgliedserklärungen) sowie die Satzung, Beitrags- und Geschäftsordnung des Vereins.
Anlageband II enthält die Dokumentation des Beteiligungsprozesses zur LES, die Beschlüsse der Kommunen sowie statistische Daten zur LEADER-Region.