Unter nachfolgendem Link erhalten Sie einen Überblick zu den ausgewählten Projekte:
Die Unterstützung der ländlichen Räume geht 2024 weiter! Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat am 04.04.2024 den 9. Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2024 bekannt gegeben. Wie schon in den vorangegangenen Aufrufen hat das Programm zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben Impulse zur Stärkung der Innenentwicklung der Orte im ländlichen Raum zu setzen. Für 2024 stehen 15 Millionen Euro zur Bewilligung für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Die Inhalte, finanziellen Konditionen sowie das Verfahren des 8. Aufrufes werden im Wesentlichen beibehalten.
Die offizielle und ausführliche Bekanntmachung des Aufrufs finden Sie unter diesem Link: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Aufrufs, erstellt vom Regionalmanhement Naturpark Zittauer Gebirge (ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit).
Nummer des Aufrufs:
09/2024
Start:
04.04.2024
Antragsfrist:
03.05.2024
Auswahlentscheidung:
bis 07.06.2024
Anschrift zur Einreichung der
Vorhabensbeschreibung:
Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V.,
Echostraße 2, 02785 Olbersdorf, info@rnzg.de
Rechtsgrundlagen:
Richtlinie Ländliche Entwicklung
(RL LE/2024) des Sächsischen Staatsministeriums für
Regionalentwicklung
Für diesen Aufruf werden Fördermittel im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) auf der Grundlage des Doppelhaushaltes
2023/2024 des SMR bereitgestellt.
Ziel:
Durch strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum besteht für
Gemeinden verstärkt Bedarf zur Zentrumsentwicklung. Die
Attraktivität der Dorfkerne und Ortszentren kann durch die
Revitalisierung von Gebäuden, die Beseitigung von ruinöser
Bausubstanz sowie ein generationengerechtes und barrierefreies
Angebot an öffentlichen Freiräumen gesteigert werden.
Das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen
Raum“ hat zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben
Impulse für die Innenentwicklung im ländlichen Raum zu setzen.
Damit werden insbesondere öffentliche Einrichtungen,
Freiraumgestaltungen, Freizeitangebote sowie Angebote der
Bildung und Betreuung unterstützt. Die Förderung des Rückbaus
trägt durch die Beseitigung dezentraler, nicht mehr genutzter
Infrastruktur und der Freimachung innerörtlicher Flächen zur
Stärkung des Ortszentrums und zu einem attraktiven Ortsbild
bei.
Fördergegenstand:
Zur Stärkung der Ortszentren werden gefördert:
Zur Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung werden gefördert:
Zuwendungsempfänger, Budget, Zuwendungshöhe und Fördersatz:
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden.
Für die vier LEADER-Regionen Kottmar, Zentrale Oberlausitz, Naturpark Zittauer Gebirge und Östliche Oberlausitz steht ingesamt ein Budget in Höhe von 1.221.219 EUR zur Verfügung.
Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt mindestens 20.000 Euro
und maximal 500.000 Euro.
Eine Reduzierung der maximalen Zuwendung liegt im Ermessen der
LAG-Gruppierungen.
Der Fördersatz beträgt unter Beachtung der Beihilfevorschriften in der Regel 70 Prozent. Abweichungen vom Fördersatz liegen im Ermessen der LAG-Gruppierungen. Der Fördersatz beträgt mindestens 50 Prozent und maximal 75 Prozent.
Die Beihilferegelung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aufruf.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Vorhabensbeschreibungen, die ihre Wirksamkeit überwiegend in
der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge entfalten, können
mit Kostenberechnungen, Lageplänen und gegebenenfalls Fotos ab
sofort bis zum 03.05.2024 beim Regionalentwicklung Naturpark
Zittauer Gebirge e.V. eingereicht werden.
Die Auswahl der Vorhaben, für die ein Förderantrag bei der
Bewilligungsbehörde Görlitz gestellt werden kann, erfolgt durch
eine LAG-Gruppierung aus Vertretern der LEADER-Regionen
Kottmar, Naturpark Zittauer Gebirge, Zentrale Oberlausitz und
Östliche Oberlausitz. Die LAG-Gruppierung bewertet alle
Vorhaben und wählt die Vorhaben bis spätestens zum 07.06.2024
aus. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden die
Gemeinden durch die LAG-Gruppierungen informiert. Bei der
Auswahlentscheidung der LAG-Gruppierung handelt es sich nicht
um einen Verwaltungsakt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch die LAG-Gruppierung
können für die ausgewählten Vorhaben Förderanträge bei der
Bewilligungsbehörde Görlitz gestellt werden. Vollständige
Förderanträge zu diesem Aufruf sind bis spätestens zum
16.08.2024 einzureichen. Etwaige Nachrücker innerhalb des
Rankings der jeweiligen LAG-Gruppierungen müssen bis spätestens
13.09.2024 ihren Antrag bei der Bewilligungsbehörde einreichen.
Auswahlkriterien:
Die geltenden Auswahlkriterien finden Sie hier auf der Internetseite
des Sächsischen Staatsministeriums für
Regionalentwicklung.
Für die Einreichung von Vorhabensbeschreibungen beim Naturpark Zittauer Gebirge und für die Antragstellung der ausgewählten Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde Görlitz sind standardisierte Formulare zu verwenden. Diese sind auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung abrufbar oder hier auf der Website des Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V.
Weitere Informationen:
Den vollständigen 9. Aufruf finden Sie auf der Internetseite
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung oder hier auf der Website des
Regionalentwicklung Naturpark
Zittauer Gebirge e. V.
Weiterführende Informationen zum Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" 2024 finden Sie auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung www.laendlicher-raum.sachsen.de.
Julia Böske
mail: j.boeske@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/797 2963
mobil:+49 (0) 152/0441 7729
Dirk Herrmann
mail: d.herrmann@rnzg.de
tel.: +49 (0) 3583/796 2664
mobil: +49 (0) 173/8581 176
Für die Einreichung von Vorhabensbeschreibungen beim Naturpark Zittauer Gebirge und für die Antragstellung der ausgewählten Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde Görlitz sind standardisierte Formulare zu verwenden. Diese sind auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung www.laendlicher-raum.sachsen.de abrufbar oder über die nachstehenden Buttons verknüpft.
Bitte ordnen Sie Ihr Vorhaben in einen der sechs aufgerufenen Fördergegenstände ein und füllen Sie das entsprechende Formular aus.
Erforderliche Anlagen und Nachweise finden Sie zusammegefasst weiter unten im "Hinweisblatt zu erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen".
* gilt verpflichtend für die Antragsbearbeitung in der Bewilligungsbehörde Görlitz, ist jedoch bereits empfehlenswert bei der Vorstellung Ihres Vorhabens beim Naturpark Zittauer Gebirge
Aktuelle Hinweise und weitereführende Informationen finden Sie stets auch unter www.laendlicher-raum.sachsen.de.
...Dann finden Sie hier weiterführende Informationen zur zweiten Stufe des Antragsverfahrens in der Bewilligungsbehörde Görlitz. Bitte verwenden Sie die aktuellen Formulare und Unterlagen, die Ihnen auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung oder über die nachfolgenden Verknüpfungen zur Verfügung stehen. Die Antragseinreichung erfolgt in Papierform und per Post bei der Bewilligungsbehörde Görlitz.
Grundlage für den Förderzeitraum von 2023-2027 bildet die von der Lokalen Aktionsgruppe verabschiedete LEADER-Entwicklungsstrategie (LES, Stand 15.02.2024).
(Grafik: Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft, 15.01.2024)
Anlageband I umfasst neben Begriffsdefinitionen, den Beschluss zur LEADER-Entwicklungsstrategie, die Zusammensetzung der Mitglieder (inkl. ihrer Mitgliedserklärungen) sowie die Satzung, Beitrags- und Geschäftsordnung des Vereins.
Anlageband II enthält die Dokumentation des Beteiligungsprozesses zur LES, die Beschlüsse der Kommunen sowie statistische Daten zur LEADER-Region.